Am 15. Februar 2017 fasste das Bundeskabinett einen Beschluss zum Energiesteuergesetz, nach dem der Steuervorteil für Autogas (Flüssiggas, LPG) ab 2019 gestrichen werden soll. Der Beschluss über das Ende des Steuervorteils für Autogas sorgte nicht nur bei den rund 480.000 Autogas-Nutzern in Deutschland für Empörung - schließlich sollten die Steuervergünstigungen weit über das nächste Jahr hinaus erhalten bleiben. Der vehemente Protest verschiedener Verbände, die eine Verlängerung des Steuervorteils um einige Jahre, mindestens jedoch bis 2021, gefordert hatten, hatten bislang keinen Erfolg.
Steuervorteile für Autogas in den letzten Jahren
Um Autogas als umweltfreundlichen Kraftstoff für die Verbraucher attraktiver zu machen, förderte die Bundesregierung die Autogas-Nutzung mit steuerlichen Vorteilen. Diese Förderung galt zunächst bis zum Jahr 2009 und wurde dann bis 2018 verlängert. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom November 2013 wurde festgehalten, dass man "die bis Ende 2018 befristete Energiesteuerermäßigung für klimaschonendes Autogas und Erdgas" verlängern wolle.
2015 hat sich das Bundeswirtschaftsministerium angeblich dafür ausgesprochen, die steuerlichen Vergünstigungen zu verlängern, sofern ein realistisches Modell für eine Gegenfinanzierung über die etwa 1 Milliarde Euro für die Autogas-Subvention vorliegt. Die Idee, diese Kosten durch Steuern auf Solaranlagen und kleine Industriekraftwerke zu finanzieren, konnte sich jedoch nicht durchsetzen.
Warum endet die Steuerbegünstigung für Autogas?
Das Bundeskabinett folgt mit seinem Beschluss der Empfehlung eines vom Bundestag angeforderten Gutachtens über die Entwicklung der Energiesteuereinnahmen im Kraftstoffsektor. Dieses Gutachten wurde vom Institut für Energie- und Umweltforschung in Heidelberg (ifeu) erstellt und kommt zu dem Schluss, dass Gasfahrzeuge trotz jahrelanger Steuerbegünstigungen noch immer ein "Nischenphänomen" sind und die Subventionskosten nicht kompensiert werden konnten.
Die Autoren des Gutachtens sprechen sich deshalb ausschließlich für eine Weiterförderung von Erdgas aus. Angesichts der inzwischen gut ausgebauten Infrastruktur mit 7.000 Tankstellen und fast einer halben Million Autogas-Fahrzeuge in Deutschland sei eine weitere Anschubfinanzierung in Form von Steuervorteilen nicht nötig, heißt es an anderer Stelle in Medienberichten. Übrigens: Anders als Autogas soll Erdgas (CNG / LNG) als Kraftstoff weiterhin von den Steuervorteilen profitieren, und zwar bis zum Jahr 2026. Allerdings soll auch die Förderung für Erdgas ab dem Jahr 2024 schrittweise reduziert werden.
Massive Kritik von Branchenverbänden
Als "völlig unverständlich" bezeichnete Gerhard Handke als Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) den Gesetzentwurf. Er fordert die Fortsetzung der Steuervorteile für Autogas bis zum Jahr 2026. Ähnlich reagierte der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK), der den Beschluss des Kabinetts ebenfalls als "nicht nachvollziehbar" beschreibt und auf eine Verlängerung der Steuervorteile pocht.
Auch der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) kritisiert den Beschluss des Bundeskabinetts. Vorsitzender Rainer Scharr fordert im Namen des Verbands ausdrücklich eine Korrektur des Beschlusses, da dieser dem Koalitionsvertrag der großen Koalition widerspreche. Scharr weist in diesem Zusammenhang auch auf einen entsprechenden Beschluss des Deutschen Bundestages vom Juli 2015 hin, nach dem der Steuervorteil von Gaskraftstoffen erhalten bleiben sollte. Darüber hinaus verweist Scharr auf den Klimaschutzplan 2020, der zum Ziel hat, die Luftverschmutzung und Treibhausgasproduktion drastisch zu reduzieren, und dies auch mit Hilfe von Gaskraftstoffen erreichen wollte. Der DVFG bezieht sich hier auf die Ergebnisse einer Untersuchung der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes. Demnach trägt Autogas erheblich zur Reduktion von Treibhausgasen bei und spart 21 % bzw. 23 % CO2 gegenüber fossilen Benzin-Kraftstoffen bzw. fossilen Diesel-Kraftstoffen.
Viele der heutigen Autogas-Nutzer hätten sich auf diese Pläne und die Signale für eine Beibehaltung der steuerlichen Vergünstigungen verlassen, kritisiert Scharr. Tatsächlich war für viele Nutzer der Steuervorteil ein Grund für die Kaufentscheidung und diese Nutzer sehen sich jetzt getäuscht. Das bestätigen auch die zahlreichen Beiträge von Autogasnutzern in Onlineforen, die sich für einen Erhalt der Steuervorteile einsetzen. Hierzu wurde bereits eine Online-Petition gestartet, die eine Verlängerung der Vergünstigungen nach 2018 fordert. Zum Zeitpunkt, zu dem dieser Artikel verfasst wurde, hatten rund 14.500 Personen die Petition unterzeichnet.
Aktuell noch steigende Nachfrage nach Autogas-Fahrzeugen
Die Befürchtungen des DVFG, dass die Zahl der Autogas-Nutzer angesichts des drohenden Wegfalls der Steuerbegünstigungen deutlich verringert wird, scheint sich aktuell zumindest noch nicht zu bewahrheiten. Im Gegenteil: Autogas erfreute sich zu Beginn des Jahres großer Beliebtheit. So wurden bei dem Kraftfahrtbundesamt im Januar/Februar 66 % mehr Neuzulassungen von Autogas-Fahrzeugen registriert als in den Vorjahresmonaten. Da der Beschluss des Bundeskabinetts aber erst Mitte Februar getroffen wurde, sind geringere Zulassungszahlen erst danach zu erwarten. Scharr hofft, dass Bundesrat und Bundestag "das aktuelle Signal der Verbraucher" bei der anstehenden Entscheidung über den Gesetzesentwurf berücksichtigen wird und plädiert dafür, Autogas und Erdgas in der Steuerfrage weiterhin gleich zu behandeln.
Link zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/autogas-steuervorteil-nach-2018-verlaengern